DS-GVO

| DS-GVO |
Mit der neuen Datenschutzgrundverordnung wird auch Ihr Unternehmen vor eine neue Herausforderung gestellt. Durch individuell angepasste Strategien unterstütze ich Sie und setze gemeinsam mit Ihnen die neuen Regelungen in Ihrem Unternehmen um.
EU-Datenschutzgrundverordnung 
(DS-GVO) 

Seit dem 25. Mai 2018 gilt die neue DS-GVO als einheitliche europäische Verordnung, die den freien Datenverkehr in Europa sichern soll. Im wesentlichen bezieht sich die Verordnung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und auch durch öffentliche Stellen. Das Ziel der EU-Datenschutzverordnung ist die Verbesserung der Verbraucherrechte und ist für alle Unternehmen verbindlich. Bei einem Verstoß gegen die DS-GVO drohen dem betreffenden Unternehmen hohe Geldbußen.
Beratung und Betreuung


Sie erhalten von mir ausführliche Informationen über die Verordnung und wie Sie die Anforderungen in Ihrem Unternehmen umsetzen. Über meine Beratung hinaus, betreue ich die Umsetzung der ausgearbeiteten Strategie als Datenschutzbeauftragter und informiere Sie über die aktuellen Auslegungen und Änderungen. Ich unterstütze Sie dabei in allen Datenschutzrechtlichen Angelegenheiten.

Gerne erläutere ich Ihnen mein Beratungs- und Betreuungsumfang während einem Gespräch bei Ihnen im Unternehmen.
Datenschutz ernst nehmen


Die Einhaltung der neuen EU-Datenschutzverordnung gilt nicht nur für große Unternehmen. Auch kleine betriebliche Einrichtungen sind von den neuen Regelungen betroffen. Die Umsetzung der DS-GVO liegt in der Verantwortung des Geschäftsführers. Sollten Sie sich mit den neuen Richtlinien nicht vollumfänglich auskennen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung und unterstütze Sie bei der ordnungsgemäßen Einhaltung der DS-GVO.
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